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Einheitswertbasierten Zweitwohnungssteuer zulässig?
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 807/12, 18.07.2019
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Das Rechtsschutzbedürfnis für eine gegen die Erhebung einer einheitswertbasierten Zweitwohnungssteuer gerichtete Verfassungsbeschwerde ist weder dadurch entfallen, dass aufgrund des Urteils des BVerfG zur Grundsteuer mit einer Neuregelung der Normen der Einheitsbewertung, speziell der Jahresrohmiete (§ 79 BewG), zu rechnen ist, noch dadurch, dass das BVerfG darin eine Fortgeltungsanordnung jener Normen ausgesprochen hat.

Der Umstand, dass der räumliche Geltungsbereich einer kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung deutlich kleiner ist als jener der für das gesamte Bundesgebiet geltenden Grundsteuerregelungen, steht der Annahme erheblicher Wertverzerrungen nicht entgegen.

Eine Hochrechnung der Jahresrohmiete entsprechend dem Preisindex der Lebenshaltung für Wohnungsmieten vermag eine einheitsbewertungsbedingte Wertverzerrung nicht auszugleichen. Denn die Steigerungsrate ist für alle Wohnungen im Gemeindegebiet die gleiche. Die Hochrechnung perpetuiert daher die ungleiche Behandlung unterschiedlicher Zweitwohnungsinhaber im Gemeindegebiet.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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