Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Beteiligung an Instandhaltungsrückstellung ist Wirtschaftsgut
BFH München, AZ: I R 94/10, 05.10.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Beteiligung an einer Instandhaltungsrückstellung i.S. des § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG vermittelt einen geldwerten Anspruch des Wohnungseigentümers auf Bezahlung von Aufwendungen aus der Instandhaltungsrückstellung. Der Anspruch kann jedenfalls zusammen mit dem Betrieb des Wohnungseigentümers übertragen werden.

Für die Bewertung mit einem abgezinsten Betrag der Einzahlungen besteht kein Grund, wenn die Ansprüche auf Bezahlung von Aufwendungen erst in zukünftigen Zeitpunkten entstehen, dieser zeitliche Faktor jedoch dadurch kompensiert wird, dass die Instandhaltungsrückstellungen verzinslich anzulegen sind.

Nutzt der Eigentümer einer Eigentumswohnung diese zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, so sind die von ihm in eine Instandhaltungsrückstellung eingezahlten Beträge - im Ergebnis einheitlich - erst mit deren Verbrauch durch die Eigentümergemeinschaft als Werbungskosten abziehbar.

Entscheidend für die Beurteilung der "Richtigkeit" eines Ansatzes auf der Grundlage des bisherigen subjektiven Fehlerbegriffs ist, dass die fehlende sofortige Erfolgswirksamkeit der Zahlungen in die Instandhaltungsrückstellung aus Sicht eines ordentlichen Kaufmanns aus der zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bestehenden, höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuleiten war und die Frage mithin nicht als offen und ungeklärt angesehen werden konnte.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Eigentumswohnung WEG Verwalter ordentliche Verwaltung Instandhaltungsrücklagen absetzen abschreiben Werbungskosten Steuern senken weniger Gewerbliche Gewinn Mieter voraus ohne Zufluss Abfluss Reparatur Sanierung Renovierung Rücklage