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Sind Instandhaltungsrücklagen bereits mit der Abführung an den Verwalter absetzbar?
BFH München, AZ: IX R 119/83, 26.01.1988
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Die nach dem WEG an den Verwalter gezahlten Beiträge zur Instandhaltungsrücklage sind nicht bereits mit der Abführung an diesen, sondern erst bei Verausgabung der Beträge für Erhaltungsmaßnahmen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.?

Allein der Übergang der Instandhaltungsrücklage in die gemeinschaftliche Verwaltung geht noch nicht mit dem Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht einher.

Die Regelung des § 180 Abs. 2 AO 1977 i.d.F. des StBereinG 1986 in Verbindung mit der dazu ergangenen Verordnung vom 19.12.1986 ist auch für die durch die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer entstehenden Werbungskosten anwendbar.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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