Detailansicht Urteil
Instandhaltungsrücklagen sind erst abzugsfähig, wenn sie tatsächlich verausgabt wurden
BFH München, AZ: IX B 144/05, 21.05.2005
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Eigentumswohnung Werbungskosten Steuern absetzen Abzug Verwaltung gemeinschaftliches Eigentum Zuführung von Finanzen Aufwendung Reparatur Sanierung Renovierung absetzbar Instandhaltung
Ähnliche Urteile
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Telefonwerbung Gegenabmahnung Teilungserklärung Garage Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Schimmel Nachbarrecht Kurioses Makler Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Treppenlift Wurzeln Beschluss Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Arzthaftung Protokoll Kündigung Tierhaltung Sondereigentum Wirtschaftsplan Mietminderung Abschleppen Beirat Eigenbedarfskündigung Verwalter Verkehrsunfall Veränderung Miete Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!