Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Polizei darf LEA-Wohnung ohne Durchsuchungsbeschluss betreten; Art. 13 Abs.2 GG
VGH Mannheim, AZ: 1 S 1265/21, 28.03.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine Abschiebung ist eine spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung in der Form der Ausübung unmittelbaren Zwangs. Sie dient i.d.R. nicht der Vollstreckung eines Verwaltungsakts, sondern der zwangsweisen Durchsetzung der gesetzlichen Ausreisepflicht eines Ausländers.

Das einem Flüchtling in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) zugewiesene Zimmer ist i.d.R. eine „Wohnung“ i.S.v. Art 13 Abs 1 GG und § 6 Abs 2 LVwVG.

Für die Prüfung, ob der für Wohnungsdurchsuchungen bestehende Richtervorbehalt aus Art 13 Abs 2 GG und § 6 Abs 2 S 1 LVwVG verletzt wurde, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die Behörde ex ante betrachtet subjektiv eine Durchsuchung durchführen wollte, sondern ob sie ex post betrachtet objektiv eine Durchsuchung durchgeführt hat.

Das Betreten eines LEA-Zimmers, das im Einzelfall keine „Durchsuchung“ i.S.v. Art 13 Abs 2 GG umfasst, begründet - insoweit ähnlich wie das Betreten von Geschäftsräumen - keine „Eingriffe und Beschränkungen“ im Sinne von Art 13 Abs 7 GG und verstößt nicht gegen Art 13 Abs 1 GG, wenn eine besondere gesetzliche Vorschrift zum Betreten ermächtigt, das Betreten einem erlaubten Zweck dient und für dessen Erreichung erforderlich ist, das Gesetz Zweck, Gegenstand und Umfang des Betretens erkennen lässt und das Betreten auf Zeiten beschränkt wird, in denen die Räume normalerweise für die Nutzung zur Verfügung stehen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Polizei Ordnungsbehörde Durchsuchung Befehl Beschluss räum Geschäftsräume Schranke Grundrechte Verfassung Grundgesetz Ausländer EU Abschiebung Richter