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Untätigkeitsklage / Nachweis des Zugangs eines Fax-Schreibens bei der Behörde
SG Augsburg, AZ: S 11 AS 1200/17, 14.11.2017
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Ein Fax-Sendebericht begründet eine sekundäre Darlegungslast des Empfängers, der den Zugang des Fax bestreitet.

Behauptet der Empfänger eines Fax-Schreibens dieses nicht erhalten zu haben, muss er sich das Fax-Ausgangsjournal des Senders entgegenhalten lassen. Das Vorliegen eines "OK-Vermerks" im Sendebericht belegt das Zustandekommen der Verbindung. Damit steht fest, dass zwischen dem Telefaxgerät des Senders und dem des Empfängers zu der angegebenen Zeit eine Leistungsverbindung bestanden hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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