Detailansicht Urteil
Instandhaltungskosten von Gemeinschaftseigentum (Balkonsanierung) kann einzelnem Wohnungseigentümer zugewiesen werden, §§ 5 Abs. 4 Satz 1 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 9/12, 16.11.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 127/11, 24.05.2012
-
LG Düsseldorf, AZ: 16 S 57/09, 04.05.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kosten Kostentragungspflicht Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Balkon Balkone Instandsetzung Instandhaltung Sondereigentümer Kostentragung Kostenlast Fenster Teilungserklärung Vereinbarung Wirksamkeit Kostenänderung Beschluss Beschlussanfechtung rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Drei Vergleichsangebote nicht immer erforderlich / Zur Kostenerstattung nicht beschlossener Instandsetzungsmaßnahmen / Sonderumlage zur Bildung einer Rücklage?
- Zur Beschlussersetzung einer Instandsetzungsmaßnahme und zur Verpflichtung der Durchführung
- Tagesordnung muss mit der Einberufung bekannt gemacht werden / Zur Zweckbindung der Erhaltungsrücklage - Photovoltaikanlage als modernisierende Instandsetzungsmaßnahme? - § 19 WEG
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
- Nichtigkeit mangels Beschlusskompetenz der Gemeinschaft für das Verlegen eines Aufputzkanal im Sondereigentum; §§ 14, 20 Abs. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Abmahnung Arzthaftung Nutzungsentschädigung Schimmel Gemeinschaftseigentum Kurioses Sondereigentum Teilungserklärung Miete Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Treppenlift Beschluss Verwaltungsbeirat Kündigung Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Makler Veränderung Protokoll Verwalter Verkehrsunfall Tierhaltung Telefonwerbung Eigentümerversammlung Nachbarrecht Wurzeln Garage Mietminderung Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Dies gilt auch dann, wenn in der Teilungserklärung einzelne Gebäudeteile als Sondereigentum ausgewiesen sind, die zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehören, da die Kostentragung insoweit losgelöst von der (fehlerhaften) Festlegung als Gemeinschaftseigentum/Sondereigentum zu werten ist (vgl. LG Düsseldorf 16 S 57/09).