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Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung einer fehlerhaften Gesamtbewertung
OLG München, AZ: 18 U 1280/16 Pre, 11.11.2018
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Für die Klage eines in Deutschland ansässigen Inhabers eines Fitnessstudios gegen ein in Irland ansässiges Bewertungsportal auf Unterlassung wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts ist gem. Art. 7 Nr. 2 EuGVVO die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben.?

Die geltend gemachten Ansprüche sind gem. Art. 40 Abs. 1 S. 2 EGBGB nach deutschem Recht zu beurteilen, da der Erfolgsort in Deutschland liegt.?

Die Anwendbarkeit des Art. 40 EGBGB wird nicht durch § 3 Abs. 2 TMG verdrängt, da es sich bei dieser Norm nicht um eine Kollisionsnorm handelt, die die Anwendung des Rechts des Herkunftsstaates gebietet, sondern ein Korrektiv auf materiell-rechtlicher Ebene.?

Die Gesamtbewertung eines Fitnessstudios in einem Bewertungsportal verletzt den Inhaber in seinem Unternehmenspersönlichkeitsrecht und stellt zugleich einen rechtswidrigen Eingriff in seinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, wenn diese nicht auf sämtlichen abgegebenen Bewertungen, sondern ohne dass dies für die Nutzer ohne weiteres erkennbar ist, darauf beruht, dass nur als "empfohlen" bewertete Beiträge in die Gesamtbewertung einfließen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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