Detailansicht Urteil
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung einer fehlerhaften Gesamtbewertung
OLG München, AZ: 18 U 1280/16 Pre, 11.11.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Braunschweig, AZ: 1 U 9/20, 05.02.2021
-
OLG Nürnberg, AZ: 3 U 3641/19, 04.08.2020
-
OLG Stuttgart, AZ: 4 W 63/18, 06.09.2018
-
LG Berlin I, AZ: 15 O 56/13, 21.01.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Bewertungsportal Internet Unterlassungsanspruch Gesamtbewertung Unternehmenspersönlichkeit Empfehlungssoftware rufschädigende Äußerung Störerhaftung Bewertung
Ähnliche Urteile
- Online-Casinoanbieter müssen dürfen die gewonnen Spieleinsätze nicht behalten
- Online-Casino muss Spielern die Spieleinsätze zurückzahlen
- Rückforderungsanspruch gegen einen Veranstalter von unerlaubten Online-Glücksspiels
- Nichtigkeit von Online-Glücksspielangebot / Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung?
- Erkennbarkeit des Gesetzesverstoß von illegalen Glückspiel; § 817 S.2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Telefonwerbung Makler Beschluss Mietminderung Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Kündigung Miete Anfechtungsklage Arzthaftung Nutzungsentschädigung Protokoll Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Verkehrsunfall Garage Tierhaltung Eigentümerversammlung Abschleppen Schimmel Organisationsbeschluss Veränderung Einstimmigkeit Verwalter Treppenlift Wurzeln Wohnungseigentümer Abmahnung Nachbarrecht Beirat Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!