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Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 282/10, 20.09.2011
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Der aus einem Grundstück kommende Fahrzeugführer hat sich grundsätzlich darauf einzustellen, dass der ihm gegenüber Vorfahrtsberechtigte in diesem Sinne von seinem Recht Gebrauch macht.

Das Befahren der linken Fahrbahn durch den am fließenden Verkehr teilnehmenden Fahrzeugführer beseitigt nicht die Verpflichtung des aus einem Grundstück auf die Straße Einfahrenden, dem fließenden Verkehr den Vorrang zu belassen und diesen nicht zu behindern.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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