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Wohnraummiete: Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung bei Schadensersatzanspruch
LG Saarbrücken, AZ: 10 S 60/14, 21.11.2014
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Verursacht der Mieter unter Überschreitung des vertragsgemäßen Mietgebrauchs Schäden an der Mietsache, steht dem Vermieter gemäß § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz des Schadens zu. Einer vorherigen Fristsetzung zur Nacherfüllung bedarf es auch dann nicht, wenn der Schadensersatzanspruch nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend gemacht wird.

Der Vermieter, der den Mieter auf Schadensersatz wegen Substanzschäden in Anspruch nimmt, trägt die Darlegungs- und Beweislast, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden ist.
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