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Abgeltung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters für die Reinigung verschmutzte Möbelgegenstände bei vereinbarter Endrenovierungspauschale
OLG Düsseldorf, AZ: 10 U 72/12, 28.03.2013
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Haben die Parteien in einem "TENANCY AGREEMENT FOR CORPORATE HOUSING" eine Endrenovierungspauschale ("costs for the final cleaning") vereinbart, sind damit auch Schadensersatzansprüche des Vermieters für die Reinigung verschmutzter Möbelgegenstände abgegolten.

Eigentumsbeschädigungen und das Abhandenkommen von Inventargegenständen übersteigen die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs.

Begehrt der Vermieter Schadensersatz wegen Beschädigung oder Abhandenkommen von Einrichtungsgegenständen bedarf es keiner Fristsetzung nach § 281 BGB.?
Wenn der Mieter es unterlässt, dem Vermieter die Wohnungs- oder Objektschlüssel zurückzugeben kann im Einzelfall keine Vorenthaltung vorliegen, wenn besondere Umstände vorliegen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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