Detailansicht Urteil
Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Irrtum über rechtzeitiges Erreichen eines Anschlussfluges
EuGH Luxemburg, AZ: C-321/11, 04.10.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 37/12, 16.10.2012
-
EuGH Luxemburg, AZ: C-22/11, 04.10.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 128/11, 28.08.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 138/11, 21.08.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Flug Verspätung Flugreise Schadenersatz Pauschalreise Urlaub Urlaubsreise Ausfall Annulierung annulierenabgesagt Absage Flugplatz Flughafen REisender Gast Reisegast Fluggast Tourist Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Anschlussflug
Ähnliche Urteile
- Ausgleichsleistungen bei großer Flugverspätung und Nutzung eines Ersatzflugs
- Haftung für unterbliebene Information über Einreisemodalitäten beim Reisevertrag
- Pauschalreisevertrag: Wegfall des Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters während Corona
- Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters beim Rücktritt vom Pauschalreisevertrag?
- Entschädigungsloser Rücktritt vom Pauschalreisevertrag wegen Covid-19-Pandemie?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Beirat Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Mietminderung Jahresabrechnung Einstimmigkeit Abschleppen Treppenlift Verwalter Arzthaftung Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Kündigung Wirtschaftsplan Garage Eigentümerversammlung Protokoll Sondereigentum Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Teilungserklärung Veränderung Kurioses Beschluss Miete Anfechtungsklage Tierhaltung Schimmel Makler Wurzeln Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!