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Schließt Quarantäne bei bereits vorhergehender Arbeitsunfähigkeit den Entgeltfortzahlungs­anspruch aus?
ArbG Aachen, AZ: 1 Ca 3196/20, 11.03.2021
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Der Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs 1 S 1 EFZG besteht grundsätzlich nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung sei. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt darf nicht bereits auf Grund anderer Ursachen entfallen. Der Entgeltfortzahlungsanspruch setzt also voraus, dass der erkrankte Arbeitnehmer ohne die Arbeitsunfähigkeit einen Vergütungsanspruch gehabt hätte.

Eine unmittelbare Unmöglichkeit ist nur dann gegeben, wenn die betroffene Person ihre Wohnung verlassen muss, um die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.


Wenn eine Person bereits entschädigungsberechtigt ist, d.h. wenn gegen sie bereits infektionsschutzrechtliche Maßnahmen wie etwa auch eine häusliche Quarantäne angeordnet wurden, und wenn sie dann nachträglich arbeitsunfähig wird, dann bleibt der Entschädigungsanspruch bestehen.?
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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