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Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Mieter eines Miteigentümers bei zweckentfremdeter Nutzung des Teileigentums
LG Essen, AZ: 15 S 90/11, 06.09.2011
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Ein Wohnungseigentümer hat einen unmittelbaren Unterlassungsanspruch gegen den Mieter eines Miteigentümers gem. § 1004 BGB i.V.m. § 15 III WEG, wenn der Mieter das als Ladenlokal ausgewiedeneTeileigentum zweckentfremdet als Pizzeria nutzt.

Der Anspruch ist ungeachtet der Tatsache, dass der Mieter das Objekt erst seit 2009 angemietet hatte, auch nicht verjährt, da die Verjährung mit jeder rechtswidrigen Zuwiderhandlung neu beginnt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Ladenlokal WEG Wohnungseigentümer bauliche Veränderung Teilungserklärung Zweckbestimmung Vereinbarungscharakter gewerbliche Einheit Teileigentum Gewerbe Gewerbeeinheit Nutzungsänderung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Ladenöffnungszeiten Nutzung 1004 BGB § 15 III WEG Unterlassungsanspruch Pizzeria Mieter Pächter