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Zu geringe Mietfläche: Mieter kann auch bei weniger als 10% der vereinbarten Fläche Miete mindern
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 40/19, 25.11.2020
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Minderung Grundfläche Nutzfläche Wohnfläche Abweichung Kürzung REchtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Gewerbemietvertrag
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