Detailansicht Urteil
Zur fristlosen Kündigung eines Mieters wegen eines mehr als einmonatigen Mitrückstandes in zwei aufeinanderfolgenden Terminen; §§ 543, 569 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 32/20, 08.12.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Mietrückstand Vermieter
Ähnliche Urteile
- Belegeinsicht verweigert: Mieter kann Betriebskostennachzahlung verweigern; §§ 259, 556 BGB
- Belege der Betriebskostenabrechnung sind beim Vermieter einzusehen; § 535 Abs. 2 BGB
- Pauschale oder Betriebskostenvorauszahlung? - Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters; §§ 305c, 556 BGB
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
- Zur Vereinbarng der Betriebskosten genügt Verweis auf die Betriebskostenverordnung; §§ 535, 556 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beschluss Mietminderung Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Sondereigentum Veränderung Kündigung Kurioses Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Teilungserklärung Treppenlift Wurzeln Nutzungsentschädigung Abmahnung Verwalter Schimmel Garage Arzthaftung Abschleppen Einstimmigkeit Nachbarrecht Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Beirat Makler Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Telefonwerbung Miete Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!