Detailansicht Urteil
"Einmannversammlung" als Wohnungseigentümerversammlung auch in Corona-Zeiten nicht zulässig; §§ 23, 24 WEG
AG Augsburg, AZ: 31 C 2231/20 WEG, 30.09.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Hannover, AZ: 407 C 3835/21, 22.10.2021
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 55/20, 07.05.2021
-
AG München, AZ: 1291 C 2946/21, 25.02.2021
-
AG Kassel, AZ: 800 C 2510/20, 28.01.2021
-
AG Bad Schwalbach, AZ: 3 C 268/20, 26.10.2020
Ähnliche Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 97/20, 16.02.2021
-
AG Recklinghausen, AZ: 90 C 45/20, 29.12.2020
-
AG Dortmund, AZ: 514 C 88/20, 19.11.2020
-
AG Kassel, AZ: 800 C 2563/20, 27.08.2020
-
AG Lemgo, AZ: 16 C 10/20, 24.08.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nichtigkeit REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Protokoll Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Wohnungseigentümer Arzthaftung Wirtschaftsplan Teilungserklärung Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Tierhaltung Miete Schimmel Nachbarrecht Gegenabmahnung Beirat Treppenlift Beschluss Garage Verwalter Veränderung Organisationsbeschluss Makler Verwaltungsbeirat Abmahnung Wurzeln Anfechtungsklage Jahresabrechnung Mietminderung Eigenbedarfskündigung Kündigung Sondereigentum Kurioses Abschleppen Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Das Amtsgericht verneinte die Nichtigkeit mit der mehr als fragwürdigen Begründung, dass auch in der Corona-Pandemie die Eigentümergemeinschaften ein Recht auf ungültige Beschlussfassungen habe. Dies dürfte keine dogmatisch herleitbare Begründung darstellen. Denn die Rechtsprechung hat bisher einhellig die Auffassung vertreten, dass ein vorsätzlicher Ausschluss von der Teilnahme einer Eigentümerversammlung immer ein Nichtigkeitsgrund darstellt.
Vor diesem Hintergrund verbietet sich eine derart pauschale Betrachtungsweise ebenso wie die Anstiftung eines Gerichts zu nicht rechtskonformen Verhaltensweisen.
Die einhellige Rechtsprechung hat bisher auch zutreffend nur darauf abgestellt, ob die Einladung als Ausladung zu verstehen war oder als Aufforderung, der Versammlung durch Vollmachterteilung nach Möglichkeit fernzubleiben, ohne die Teilnahme aber zu verbieten.