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Kein Anspruch auf Mietwagen aber Nutzungsausfallentschädigung, § 249 BGB
OLG Hamm, AZ: 7 U 46/17, 23.01.2018
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Bei einer geringen Fahrleistung kann die Anmietung eines Ersatzwagens nicht erforderlich sein. Ein tägliches Fahrbedürfnis von weniger als 20 km am Tag stellt einen Anhaltspunkt für einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar.

Wenn die Anmietung eines Ersatzwagens nicht erforderlich war, steht dem Geschädigten regelmäßig eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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