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Pflicht zur Nachbearbeitung: Rechtsgedanke des §§ 87a abs. 3 HGB gilt auch für Versicherungsmakler
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 248/19, 08.07.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Makler Versicherungsmakler Provisionen Provisionsanspruch Kündigung Vertrag Aufhebung ruhendstellen Zahlungsverzug Säumnis Kunde Versicherungsnehmer Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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