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Zum Schadenersatz bei Wegfall der Gründe einer Eigenbedarfskündigung - negative Feststellungsklage als Drittwiderklage bei abgetretenen Ansprüchen unter mehreren Mietern
AG Bottrop, AZ: 11 C 294/19, 09.12.2021
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Die Voraussetzungen zur begründeten Eigenbedarfskündigung des Vermieters müssen zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses vorliegen. Fallen die Voraussetzungen erst nach Ende des Mietverhältnisses weg, hat dies auf die Wirksamkeit der Eigendarfskündigung keinen Einfluss. Der Mieter kann dann auch keine Schadensersatzansprüche wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf geltend machen.

Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, dem Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses anzubieten.

Werden bei einer Mehrheit von Mietern Schadensersatzansprüche eines Mieters (Zedent) an einen anderen Mieter (Zessionar) abgetreten und macht der Zessionar die abgetrenen Ansprüche gerichtlich geltend, kann der Vermieter gegen den Zedenten im Wege der Drittwiderklage negative Feststellungsklage auf Nichtbestehen der Ansprüche erheben.

Damit soll eine Rückabtretung und somit ein weiterer Prozess des Zedenten ausgeschlossen werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop