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Begründet eine mangelhafte Nacherfüllung den Neubeginn der Verjährung?; § 438 BGB
AG Frankfurt am Main, AZ: 32 C 1639/07 – 48, 11.01.2018
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Ist an einem Neuwagen nach wiederholten Mängelbeseitigungsarbeiten an der Bremsanlage und der Vorderradaufhängung immer wieder ein gleichartiger Mangel aufgetreten (hier: sog. „Bremsenrubbeln“), liegt ein Fall der so genannten mangelhaften Nacherfüllung vor, mit der Folge, dass mit den einzelnen Arbeiten die Gewährleistungsrechte jeweils neu entstanden sind. ?

Auch die Verjährungsfrist hat in diesem Fall jeweils neu begonnen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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