Detailansicht Urteil
Mieter gibt nach Ende der Mietzeit nicht alle Schlüssel zurück- Welche Ansprüche hat der Vermieter?; § 546 BGB
OLG Köln, AZ: 1 U 6/05, 27.01.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Essen, AZ: 19 C 39/21, 28.10.2021
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rückgabe Besitzaufgabe Einzelfall Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop gewerbliches Mietrecht Gewerbemietvertrag Vermieter Auszug
Ähnliche Urteile
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Zur Feststellungsklage der Unwirksamkeit einer Kündung nach Erledigungserkärung des Vermieters aufgrund Zwangsräumung der Wohnung; § 256 Abs. 2 ZPO
- Einstweilige Verfügung nach § 940a Abs. 2 ZPO gegen Mitbewohner auf Räumung der Wohnung auch bei Einspruch des Mieters gegen ergangenes Versäumnisurteil
- Protokoll bei Übergabe der Mietsache ist deklaratorisches Anerkenntnis / Keine Schadenersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ohne vorherige Fristsetzung nach § 281 BGB
- Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach Bedrohung durch Mieter
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Verwalter Beirat Anfechtungsklage Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Schimmel Makler Abmahnung Organisationsbeschluss Tierhaltung Veränderung Abschleppen Sondereigentum Eigentümerversammlung Kündigung Teilungserklärung Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Miete Beschluss Jahresabrechnung Nachbarrecht Treppenlift Kurioses Gemeinschaftseigentum Protokoll Wirtschaftsplan Garage Mietminderung Wurzeln Arzthaftung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!