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Beschluss über die Wahl eines Nichteigentümers in den Verwaltungsbeirat nicht nichtig, § 29 Abs. 1 S. 2 WEG
OLG Hamm, AZ: 15 W 98/06, 27.09.2006
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Ein in den Beirat gewählter Nichteigentümer ist jedenfalls bei den Tagesordnungspunkten, in denen es um den Aufgabenbereich des Verwaltungsbeirates geht, berechtigt, an der Eigentümerversammlung teilzunehmen. Bei den Übrigen Tagesordnungspunkten dürfte er wegen der Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung an der versammlung nicht teilnehmen, da er anderenfalls einen Anfechtungsgrund der in seiner Anwesenheit gefassten Beschlüsse bietet.