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Coronademo als "Spaziergang" verboten
VG Karlsruhe, AZ: 3 K 4579/21, 22.12.2021
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Das Veranstalten von Demonstrationen unter dem Deckmantel eines „Spazierganges“ umgeht das Maskentragungsgebot, um so „ungehindert“ von solchen Auflagen eine Versammlung durchführen zu können und verhindert, dass die Versammlungsbehörden und die Polizei die notwendigen organisatorischen Maßnahmen treffen und ausreichend personelle Kräfte zur Wahrung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit vorhalten können, weshalb diese „Spaziergänge“ untersagt werden dürfen.

Bei einer erneuten Durchführung von nicht angemeldeten „Spaziergänge“ werden etwa die Maskentragepflicht nicht erfüllt und Abstände nicht eingehalten würden, so dass mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen bei weiteren „Spaziergängen“ die öffentliche Sicherheit erheblich gefährdet ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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