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Zum Abschluss eines WEG-Verwaltervertrages und zu dessen Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff BGB, 23 Abs. 4, 26 Abs. 1 WEG
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 169/07, 19.05.2008
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OLG München, AZ: 32 Wx 118/08, 25.09.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwaltervertrag AGB Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter wegen unterlassenen Hinweises auf den Ablauf von Gewährleistungsfristen; (Un-)Wirksamkeit der Haftungsbeschränkung in einem Formularvertrag Vollmacht Ermächtigung Beschluss Beschlussfassung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Verwaltervertrag Abschluss Verwalterbestellung Bestellung
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- WEG-Verwalter auch ohne Beschlussfassung vertretungsbefugt, Klage für die GdWE zu erheben - Bebauungsplan über Grundflächen von Häusern hat drittschützenden Charakter
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Im übrigen unterliegen die Regelungen in Verwalterverträgen der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff BGB.