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Mieter besprüht Fassade der Mietsache mit „Enteignungs-Parolen“
AG Berlin-Neukölln, AZ: 2 C 42/19, 11.06.2019
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Wenn der Mieter - vermutlich über einen Zeitraum von neun Monaten wiederholt - mit Farb-Sprühdosen und nichtabwaschbaren Stiften Parolen auf die Fassade des Hauses, in dem sich die von ihm bewohnte Wohnung befindet, gesprüht/geschrieben hat, in denen er u.a. dazu aufrief, seinen Vermieter zu enteignen, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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