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Verlust des Minderungsrechts bei Verweigerung der Ausbesserung eines Mangels durch Mieter
AG Stuttgart, AZ: 32 C 2842/11, 08.11.2011
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Der Mieter einer Wohnung wird seines Minderungsrechts verlustig, wenn er die Ausbesserung eines Mangels durch den Vermieter mit der Begründung verweigert, es müsse der ursprüngliche optische Zustand wiederhergestellt werden. Dies gilt im Besonderen dann, wenn die durch den Vermieter bezweckte optische Veränderung eine Anpassung an den modernen Zeitgeschmack ist, ohne modisch zu sein oder eine stimmige Komposition ungünstig aufzubrechen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Mangel, Miete, Mietwohnung, Wohnung, Minderung, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Mängel, ursprünglicher Zustand, ursprünglich