Detailansicht Urteil
Verkehrsunfall mit einem anfahrenden Bus
OLG Celle, AZ: 14 U 96/21, 10.11.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
KG Berlin, AZ: 22 U 128/17, 01.11.2018
-
LG Saarbrücken, AZ: 13 S 209/11, 05.04.2012
-
OLG München, AZ: 10 U 2926/10, 17.12.2010
-
KG Berlin, AZ: 12 U 142/07, 24.07.2008
-
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 27/92, 01.12.1992
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Unfall Bus vorfahrt Blinker Haltestelle seitlich gerammt getroffen gestoßen Anscheinsbeweis Zeuge Bremsen rechtzeitig
Ähnliche Urteile
- Umzugskosten im Rahmen von Schadenersatzansprüchen wegen Körperverletzung und Bedrohung
- Autobahnunfall aufgrund eines Spurwechsels einerseits und weit über der Richtgeschwindigkeit liegender Ausgangsgeschwindigkeit andererseits
- Begründet bereits das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn eine Mithaftung?
- Schadensersatzanspruch des Kraftfahrzeugführers ohne Haltereigenschaft gegen den Unfallgegner
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers durch den Leasingnehmer - Mitverschulden durch Betriebsgefahr?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Wurzeln Teilungserklärung Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Beirat Garage Nachbarrecht Beschluss Arzthaftung Kündigung Sondereigentum Kurioses Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Mietminderung Verwalter Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Schimmel Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Abschleppen Veränderung Protokoll Abmahnung Telefonwerbung Miete Treppenlift Tierhaltung Makler
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!