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Reinigungsbranche: Erschwerniszuschlag wegen Maske?
LAG Berlin, AZ: 17 Sa 1067/21, 17.11.2021
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Der geforderte Erschwerniszuschlag ist nur zu zahlen, wenn die Atemschutzmaske Teil der persönlichen Schutzausrüstung des Arbeitnehmers ist. Dies ist bei einer OP-Maske nicht der Fall, weil sie – anders als eine FFP2- oder FFP3-Maske – nicht vor allem dem Eigenschutz des Arbeitnehmers, sondern dem Schutz anderer Personen dient.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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