Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Unzulässige Klausel in einem WEG-Verwaltervertrag, §§ 9, 10 Nr. 5 AGBG, 27 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 2 , 28 Abs. 5 WE G a.F.
OLG München, AZ: 32 Wx 118/08, 25.09.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
1. Eine Klausel im Verwaltervertrag, die bestimmt, dass die vom Verwalter erstellte Jahresabrechnung gegenüber dem Verwalter als genehmigt gilt, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage Einwendungen erhebt, verstößt gegen § 9 AGBG, da von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen über den Verwaltervertrag abgewichen wird.

2. Ferner liegt ein Verstoß gegen § 10 Nr. 5 AGBG vor, da die in der Klausel enthaltene 4-Wochenfrist ist unter Berücksichtigung, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt, zu kurz.

3. Der Vertrag verpflichtet den Verwalter, gemeinschaftliche Gelder zu verwalten und alle Zahlungen im Rahmen der laufenden Verwaltung zu bewirken (vgl. § 27 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 2 WEG a.F.). Hiermit sind eine besondere Vertrauensstellung und die Pflicht, die Interessen der Eigentümer zu wahren, verbunden. Es entspricht dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, dass der Verwalter bei Verletzung dieser Pflichten haftet.

4. Unter natürlicher Person i.S. des hier noch anwendbaren § 24 a AGBG und des § 13 BGB ist auch eine gesellschaftsrechtlich verbundene Gruppe von natürlichen Personen zu verstehen (BGH NJW 2002, 368). Eine teilrechtsfähige Wohnungseigentümerge-meinschaft ist ebenso wenig eine juristische Person wie eine GbR.

5. Kapitalanleger sind keine Gewerbetreibenden. Denn die Verwaltung eigenen Vermögens stellt unabhängig von der Höhe der verwalteten Werte grundsätzlich keine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit dar.
In der Praxis sind in Verwalterverträgen immer wieder Klauseln enthalten, die die Rechte der Wohnungseigentümer in unzulässiger Weise einschränken. Insbesondere die Trennung zwischen Verwaltervertrag einerseits und die Organstellung des Verwalters andererseits können nicht dazu führen, dass Klauseln im Verwaltervertrag die Pflichten des Verwalters als Organ der WEG-Gemeinschaft beschränken können.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: AGBG-Klausel AGBG-Klauseln Klauseln Vertrag Verwaltervertrag WEG Wohnungseigentümergemeinschaft Inhaltskontrolle Unwirksamkeit REchtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Jahresabrechnung Genehmigung