Detailansicht Urteil
Teileigentum kann u.U. auch zu Wohnzwecken genutzt werden - Kein Vergemeinschaftsungsbeschluss bei Unterlassungsansprüche der WEG ab dem 01.12.2020 mehr erforderlich; §§ 1 Abs. 1 und 3, 5, 10 Abs. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 284/19, 16.07.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop 1004 BGB Unterlassungsanspruch Beseitigungsanspruch bauliche Veränderung Nutzungsänderung
Ähnliche Urteile
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; §§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 20 WEG
- Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Aufzug zur Herstellung der Barrierefreiheit; § 20 WEG
- Zur Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft; §§ 9a, 9b, 14 WEG; 1004 BGB
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Schimmel Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Kündigung Makler Verwalter Garage Miete Verkehrsunfall Sondereigentum Abmahnung Teilungserklärung Wurzeln Treppenlift Tierhaltung Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Einstimmigkeit Kurioses Arzthaftung Abschleppen Eigentümerversammlung Protokoll Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Beschluss Nachbarrecht Beirat Mietminderung Veränderung Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!