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Kein Rücktritt vom Gebraucht-Kfz-Kaufvertrag wegen Verschleiß, wenn Kfz nach Übergabe noch 6.000 Kilometer fährt
AG Rheine, AZ: 4 C 248/19, 10.09.2020
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Von einem erheblichen Verschleiß ist bei einem gebrauchten Kfz, der zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigten würde, nicht auszugehen, wenn dieses Kfz nach der Übergabe noch 6.000 Kilometer gefahren ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Kauf, Kaufvertrag, Auto, Kfz, Pkw, Verschleiß, Mangel, Rücktritt, Fahrt, Kilometer, Schaden, Verschleißschaden, Motor, Rückabwicklung, Vertrag, Sachmangel, gebraucht, Gebrauchtwagen, Gebrauchtfahrzeug