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Ist das Herstellung von „Ausweisen" der „Republik Freies Deutschland" eine Urkundenfälschung?
OLG München, AZ: 4 OLG 14 Ss 542/17, 19.09.2018
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Die Herstellung von „Ausweisen" der „Republik Freies Deutschland" kann eine Urkundenfälschung darstellen, sofern bei oberflächlicher Betrachtung oder bei Betrachtung ohne ausreichenden Bildungs- und Informationshintergrund der Anschein eines gültigen behördlichen Dokuments erweckt wird.
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Keywords: Urkundenfälschung bei Ausweis für "Freie Republik Deutschland" blaue Plastikausweise Ausweisinhabers Republik Freies Deutschland Bürgeramt Phantasienamen