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Herstellen und Gebrauchen einer gefälschten einfachen Urteilsabschrift als Urkundenfälschung?
OLG Hamm, AZ: III-1 RVs 18/16, 12.05.2016
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Das Herstellen und Gebrauchen einer gefälschten einfachen Urteilsabschrift ist im Regelfall keine strafbare Urkundenfälschung.
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Keywords: Urkundenfälschung Zwangsvollstreckung Kopie der Gerichtsentscheidung Stempelaufdruck mit der Bezeichnung des Gerichts zusammengesetzte Urkunden