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Kann eine betreuungspflichtige Person sich ohne ihren Betreuen impfen lassen; § 1904 BGB ?
LG Stuttgart, AZ: 10 T 173/21, 30.08.2021
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Die Einwilligung in die Corona-Schutzimpfung stellt jedenfalls dann keine genehmigungspflichtige Maßnahme dar, wenn aufgrund des gegenwärtigen Gesundheitszustandes der Betroffenen keine begründete Gefahr eines konkreten Schadenseintritts zu besorgen ist.
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