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Rücktritt vom Kaufvertrag wegen gefälschter CE-Zertifizierung für Einwegmasken
OLG Frankfurt a. M., AZ: 4 U 66/21, 16.09.2021
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Masken, die mit einer Zertifizierung angeboten, ohne dass diese tatsächlich ein entsprechendes CE-Zertifizierung vorgelegen haben, sind mangelhaft.

Es ergibt sich eine Unzumutbarkeit für die Frist zur Nacherfüllung daraus, dass der Verkäufer dem Käufer nach Kaufvertragsschluss ein gefälschtes Dokument vorgelegt hatte. Dadurch sei das Vertrauen in die Zuverlässigkeit zerstört worden. Dem Vertrauen in die Seriosität des Vertragspartners komme eine besondere Bedeutung zu.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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