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Eilantrag abgelehnt - Auch im Landtag gilt die Maskenpflicht
VerfGH München, AZ: 74-IVa-21, 28.09.2021
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Der Umstand, dass ein Abgeordneter in der anstehenden Plenarsitzung ein weiteres Mal der bisherigen grundsätzlichen Maskenpflicht am Platz nachkommen muss, begründet ersichtlich keinen schweren Nachteil.

Im Übrigen verletzen die beanstandeten Maßnahmen auch derzeit jedenfalls nicht offenkundig organschaftliche Rechte der Antragsteller und es überwiegen bei einer Folgenabwägung die gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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