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Keine häuslichen „Spucktests“ für Schüler und Schülerinnen
VG Regensburg, AZ: RN 5 E 21.1875, 15.10.2021
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Ein Attest welches die Formulierungen "sollen vermieden werden", "Antigen-"Spucktest" ist zu empfehlen“ enthält, lässt Spielräume offen. Selbst wenn ein Nasenabstrich aus medizinischen Gründen nicht durchführbar sein sollte, bedeutet dies noch nicht, dass nur häusliche Spucktests in Frage kommen. Vielmehr gibt es verschiedene Testmethoden, die in den unterschiedlichen Teststellen angeboten werden wie z.B. Rachenabstriche, Gurgelwasser.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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