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Anspruch auf Erteilung von Urlaub
LAG Erfurt, AZ: 4 Sa 54/21, 08.09.2021
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In Ansehung der Neuerungen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die Möglichkeit, Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht freizustellen, jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis eine unverzichtbare Voraussetzung für die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs.

Der Erholungsurlaubsanspruch besteht aus zwei Komponenten, der Befreiung von der Arbeitspflicht und der Zahlung von Urlaubsentgelt. Freistellungskomponente und Zahlungskomponente sind im bestehenden Arbeitsverhältnis untrennbar miteinander verbunden und erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses löst sich diese Verbindung, der Freistellungsanspruch ist nicht mehr erfüllbar und der Zahlungsanspruch besteht fort. Da nach wie vor die Freistellungskomponente im bestehenden Arbeitsverhältnis zum Urlaubsanspruch gehört, ist dieser nur erfüllbar, wenn die Komponente umgesetzt werden kann.
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Keywords: Erteilung von Urlaub Urlaubsanspruch Urlaubsentgelt Freistellungskomponente Zahlungskomponente Arbeitsunfähigkeit Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs