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Ausgezahlter Beitrag i.R.e. Urlaubsabgeltung ist kein im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe zu berücksichtigendes Einkommen eines Arbeitnehmers
OLG Dresden, AZ: 20 WF 697/21, 10.09.2021
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Die Zahlung eines Arbeitgebers zur Abgeltung krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaubs ist kein im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe zu berücksichtigendes Einkommen des Arbeitnehmers. Das gilt zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer die Zahlung vor Einleitung des Verfahrens erhalten hat, für das er Verfahrenskostenhilfe beantragt.

Die gesetzliche Definition des Einkommens („alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert“, § 115 Abs. 1 Satz 1 ZPO) entspricht derjenigen in § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII. Für die Verfahrenskostenhilfe gelten demnach grundsätzlich die sozialrechtlichen Regeln der Einkommensermittlung, nicht diejenigen des Unterhalts- oder Steuerrechts.
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