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Wasserschaden und Wohnungstemperatur von 20 Grad sind Mietmangel
AG Bonn, AZ: 206 C 18/19, 26.01.2021
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Ein in einer Wohnung vorhandener Wasserschaden führt ebenso zu einer verminderten Miete wie eine Wohnungstemperatur von maximal 20 Grad in einer Wohnung, die durch eine defekte Heizung und kalte Zugluft bedingt sind, entschied das Gericht Bonn mit diesem Urteil.

Gleichzeitig hat das AG Bonn entschieden, dass eine fehlende Prüfplakette an einem Feuerlöscher ebenso wenig wie die ausbleibende Wartung einer Abluftanlage keinen die Mietminderung begründende Mietmängel darstellen, da hierdurch die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung nicht eingeschränkt wird.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
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