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Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten in der Corona-Pandemie
AG Nürnberg, AZ: 23 C 4061/21, 15.10.2021
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Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei geringerem Fahrbedarf in der Regel kein Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten besteht, wobei die Rechtsprechung hierbei eine Grenze im Bereich von ca. 20 km annimmt, jedoch sind hierbei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
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Keywords: Coronavirus, SARS-CoV-2, Verkehrsunfall, Arbeitnehmer, Mietwagenkosten, Fahrzeug, Schadensbehebung, Ermessen, Mietwagen, Herstellungsaufwand, Schadensminderungspflicht, Streitwert, Berufung, Wirtschaftlichkeitsgebot, Arbeit, Haftung, Kosten des Rechtsstreits, billigem Ermessen, Anmietung eines Ersatzfahrzeuges 20km Bedarf täglich pro Tag 23 C 4061/21