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Bedarf eine Einwilligung des Betreuers in eine Amputation des Unterschenkels des Betreuten der Zustimmung des Betreungsgerichts?
AG Brandenburg an der Havel, AZ: 85 XVII 230/15, 02.09.2021
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Eine Amputation ist eine genehmigungsbedürftige Maßnahme im Sinne des § 1904 Abs. 1 BGB.

Die Norm des § 1904 BGB enthält selbst keine Regelung, nach welchen Kriterien eine vom Betreuer beantragte Maßnahme zu genehmigen ist. Da jedoch durch das Genehmigungserfordernis eine Überprüfung des Betreuerhandelns gewährleistet werden soll, folgt als oberstes Gebot, dass sich die Entscheidung am Wohl des Betroffenen orientieren muss.
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Keywords: Betreungsrecht Betreuung Genehmigung Rekanalisation Beckenarterien Unterschenkelamputation Verschlusskrankheit Hypotonie Einsichtsfähigkeit krankheitsuneinsichtig Heileingriff genehmigungsbedürftige Maßnahme Genehmigungserfordernis