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Anspruch auf Rückerstattung einer an den vermeintlich Geschädigten geleisteten Zahlung des Kfz-Haftpflichtversicherers aufgrund eines Verkehrsunfalls
AG Düsseldorf, AZ: 37 C 516/20, 03.09.2021
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Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Haftpflichtversicherers gegen den vermeintlichen Unfallgeschädigten auf Rückerstattung der Versicherungsleistung gemäß §§ 812 Abs. 1 S. 1, 818 Abs. 2 BGB kann nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB gekürzt werden, wenn die Reparatur des vermeintlich geschädigten Fahrzeugs durch eine unzutreffende Mitteilung des Versicherers über die Unfallbeteiligung ausgelöst worden ist.

Eine erstmalige Zahlungsaufforderung enthält, vergleichbar mit einer Rechnung mit, allein durch den Hinweis darauf, es sei binnen 2 Wochen zu zahlen, noch keine Mahnung gemäß § 286 Abs. 1 BGB.
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