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kein einstweiliger Rechtsschutz eines Wohnungseigentümers bei zweckentfremdeter Nutzung
LG Essen, AZ: 15 S 336/10, 05.11.2010
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Das kuriose an dieser Entscheidung ist, dass dem eigentlichen Rechtsinhaber der Erlass der einstweligen Verfügung versagt wurde, dem Vermieter dagegen vom Landgericht Essen Az. 19 O 41/12 einstweiligen Rechtsschutz gegen seinen Mieter wegen drohender Ordnungsmittel gewährt wurde.
Verbundene Urteile
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LG Essen, AZ: 19 O 41/12, 09.02.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eilbedürftigkeit Wohnungseigentum Mieter Untermieter Untermietverhältnis Schadenersatz Schadensersatz Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Ordnungsgeld Ordnungsmittel Zwangsvollstreckung Vermieter Gewerbe Gewerbemietvertrag Verbot Unterlassen Unterlassungstitel Wohnungseigentümer zweckwidrige Nutzung Vereinbarungscharakter Zweckbestimmung Teilungserklärung einstweilige Verfügung Dringlichkeit Ladenlokal
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