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kein einstweiliger Rechtsschutz eines Wohnungseigentümers bei zweckentfremdeter Nutzung
LG Essen, AZ: 15 S 336/10, 05.11.2010
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Es fehlt an der Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung, wenn ein Mieter des von ihm angemieteten Teileigentums eines anderen Wohnungseigentümers trotz Kenntnis der Rechtslage eine zweckentfremdete Nutzung
Das kuriose an dieser Entscheidung ist, dass dem eigentlichen Rechtsinhaber der Erlass der einstweligen Verfügung versagt wurde, dem Vermieter dagegen vom Landgericht Essen Az. 19 O 41/12 einstweiligen Rechtsschutz gegen seinen Mieter wegen drohender Ordnungsmittel gewährt wurde.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eilbedürftigkeit Wohnungseigentum Mieter Untermieter Untermietverhältnis Schadenersatz Schadensersatz Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Ordnungsgeld Ordnungsmittel Zwangsvollstreckung Vermieter Gewerbe Gewerbemietvertrag Verbot Unterlassen Unterlassungstitel Wohnungseigentümer zweckwidrige Nutzung Vereinbarungscharakter Zweckbestimmung Teilungserklärung einstweilige Verfügung Dringlichkeit Ladenlokal