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Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls
AG Bautzen, AZ: 21 C 570/20, 16.09.2021
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Den Geschädigten eines Verkehrsunfalls, der eine Nutzungsausfallsentschädigung begehrt, trifft die Obliegenheit, bei einer ungewöhnlich lange andauernden Reparaturdauer nach deren Ursache nachzufragen und auf eine zügige Durchführung der Reparatur hinzuwirken. Wenn er dieser Obliegenheit nicht nachkommt und dies für die Verzögerung der Reparatur kausal ist, liegt ein anspruchsminderndes Mitverschulden vor.

Der Schädiger eines Verkehrsunfalls ist verpflichtet die Kosten einer Fahrzeugdesinfektion zu ersetzen, die die Werkstatt zur Vorbeugung gegen eine Coronainfektion nach der Erledigung des Reparaturauftrags vornimmt. Nicht ersatzfähig sind aber die Kosten einer Desinfektion vor Hereinnahme des Fahrzeugs, weil es sich insoweit ausschließlich um eine Arbeitsschutzmaßnahme handelt. Auch bei den Kosten einer Fahrzeugreinigung zur Beseitigung von reparaturbedingten Verschmutzungen handelt es sich um einen zu ersetzenden Schaden.
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