Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Testpflicht: Präsenzunterricht nur für negative getestete Schülerinnen und Schüler während Lockdown nicht rechtswidrig
VGH München, AZ: 20 NE 21.926, 12.04.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Zum Erlass einer einstweiligen Anordnung, die auf die Außervollzugsetzung einer Norm gerichtet ist, müssen die gegenläufigen Interessen so deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist.

Für die Anordnung von Distanzunterricht bei Nichterfüllung der Testobliegenheit besteht bei summarischer Prüfung eine verfassungsgemäße Grundlage.

Die an den Präsenzunterricht gebundene Testobliegenheit für Schülerinnen und Schüler in Bayern steht voraussichtlich mit höherrangigem Recht in Einklang.

Die Zugangsbeschränkung dient gerade der Verwirklichung des Bildungsanspruchs aller Schülerinnen und Schüler.

Auch bei der Annahme von offenen Erfolgsaussichten in der Hauptsache ergibt eine Folgenabwägung unter den aktuellen Umständen, dass die Folgen des weiteren Vollzugs der angegriffenen Norm – insbesondere die Durchführung von Distanz- und Wechselunterricht – weniger schwer wiegen als die Folgen einer zu erwartenden Verstärkung des Infektionsgeschehens bei einer einstweiligen Außervollzugsetzung der angegriffenen Norm.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Corona Verordnung gesetzt Bußgeld Ordnungswidrigkeit Polizei Ordnungsamt Maske verstoß Kontakt verbot Mindestabstand märk öffentlich Stadt Innenstadt ärztliches Attest befreit rechtswidrig Allgemeinverfügung wirksam Gefahr Schule Grundschule Präsenzunterricht Distanzunterricht zuhause Kamera computer Laptop tablet