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Auflösung eines Mietvertrags über Hochzeitsräumlichkeiten wegen Corona-Pandemie?
LG München I, AZ: 8 O 7772/20, 29.04.2021
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Das LG München I hat mit diesem Urteil entschieden, dass ein Mietvertrag über Räumlichkeiten für die Austragung einer Hochzeit nicht deshalb unerfüllbar wird, weil zu der Mietzeit eine pandemische Lage besteht.

Die Corona-Pandemie führt zu einer Störung der Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 BGB. Dies berechtigt indes lediglich zu einer Vertragsanpassung, nicht zu einer gänzlichen Auflösung des Mietvertrags.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Corona, Miete, Mietvertrag, Hochzeit, Pandemie, Vertragsanpassung, Auflösung, Kündigung, Unmöglichkeit, Infektion, SarS-CoV-2, Covid-19