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Innerhalb welcher Frist ist die Ergänzung eines Vortrags im Berufungsverfahren vorzunehmen?
OLG Köln, AZ: 16 U 263/19, 21.10.2020
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Ergibt sich die Ergänzungsbedürftigkeit des Vortrags bereits aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung, so ist die Ergänzung grundsätzlich innerhalb der Frist für die Rechtsmittelbegründung vorzunehmen.
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